Mecklenburg-Vorpommern · Gültig ab 01.01.2024
Mietobergrenze Hanse-Jobcenter Rostock
Für eine Person erkennt das Hanse-Jobcenter Rostock eine Bruttokaltmiete von 481,80 € als angemessen an, für zwei Personen 583,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Höchstwert 'Regelfall' der Bruttokaltmiete: Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG (Mietstufe III) zuzüglich 10 %-Zuschlag; die Heizkosten werden nach der Richtlinie gesondert über eine Gesamtangemessenheitsgrenze berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheitsgrenzen der KdU ab 01.01.2024 (Bruttokaltmiete entsprechend § 12 Abs. 1 WoGG, Rostock: Mietstufe III, inkl. 10 %-Zuschlag).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 481,80 € | 583,00 € | 694,10 € | 809,60 € | 925,10 € | 1.037,30 € | + 112,20 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 722,70 € | 874,50 € | 1.041,15 € | 1.214,40 € | 1.387,65 € | 1.555,95 € |
Quelle: Angemessenheitsgrenzen der KdU ab 01.01.2024 (Bruttokaltmiete entsprechend § 12 Abs. 1 WoGG, Rostock: Mietstufe III, inkl. 10 %-Zuschlag), gültig ab 01.01.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Hanse-Jobcenter Rostock.
So lesen Sie die Werte
- Höchstwert 'Regelfall' der Bruttokaltmiete: Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG (Mietstufe III) zuzüglich 10 %-Zuschlag; die Heizkosten werden nach der Richtlinie gesondert über eine Gesamtangemessenheitsgrenze berücksichtigt.
- Die Stadt berechnet eine Gesamtangemessenheitsgrenze: angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße plus Heizkosten auf Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert mit dem Wert der Heizungsart nach Bundesheizspiegel 2023.
- Die neueste von der Stadt veröffentlichte Tabelle gilt seit dem 01.01.2024. Die Stadt weist daneben bei begründeten Einzelfällen bzw. bei Rollstuhlnutzung oder Blindheit höhere Werte aus und führt eine Tabelle 'Bruttokaltmiete Bestandschutz' (ab dem 01.01.2022) mit höheren Werten; hier ist der Regelfall ab 01.01.2024 angegeben.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Hanse-Jobcenter Rostock sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 481,80 €, für zwei Personen 583,00 € (gültig ab 01.01.2024). Quelle: Angemessenheitsgrenzen der KdU ab 01.01.2024 (Bruttokaltmiete entsprechend § 12 Abs. 1 WoGG, Rostock: Mietstufe III, inkl. 10 %-Zuschlag).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Stadt berechnet eine Gesamtangemessenheitsgrenze: angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße plus Heizkosten auf Grundlage der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert mit dem Wert der Heizungsart nach Bundesheizspiegel 2023.