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Schlüchtern · Main-Kinzig-Kreis · 15.723 Einwohner

Jobcenter für Schlüchtern

Zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis mit Sitz in Gelnhausen. In Schlüchtern gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Schlüchtern: 36381

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Frankfurt am Main

Standort in Schlüchtern

  • KCA Region SchlüchternGartenstraße 5, 36381 Schlüchternzuständig für Schlüchtern, Sinntal, Steinau, Bad Soden-Salmünster, seit 01.01.2026 auch Bad Orb, Birstein, Flörsbachtal, Jossgrund; Infotelefon 06661 970-49802

Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis

Anschrift
Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr)
Website des Jobcenters
kca-mkk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schlüchtern zuständig?

Für Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis zuständig, Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen, Telefon +49 6051 9741-41510.

Gibt es ein Jobcenter in Schlüchtern?

Ja. Das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis hat in Schlüchtern einen Standort: KCA Region Schlüchtern, Gartenstraße 5, 36381 Schlüchtern.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schlüchtern?

Zur Gemeinde Schlüchtern gehören die Postleitzahlen 36381. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr).

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis für