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Maintal · Main-Kinzig-Kreis · 38.987 Einwohner

Jobcenter für Maintal

Zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis mit Sitz in Gelnhausen. In Maintal gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Maintal: 63477

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Frankfurt am Main

Standort in Maintal

  • KCA Region MaintalMoosburger Weg 2, 63477 Maintalzuständig für Maintal (Dörnigheim, Wachenbuchen, Bischofsheim, Hochstadt); Infotelefon 06181 292-45030

Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis

Anschrift
Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr)
Website des Jobcenters
kca-mkk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Maintal zuständig?

Für Maintal (Main-Kinzig-Kreis) ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis zuständig, Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen, Telefon +49 6051 9741-41510.

Gibt es ein Jobcenter in Maintal?

Ja. Das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis hat in Maintal einen Standort: KCA Region Maintal, Moosburger Weg 2, 63477 Maintal.

Welche Postleitzahlen gehören zu Maintal?

Zur Gemeinde Maintal gehören die Postleitzahlen 63477. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr).

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis für