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Rodenbach · Main-Kinzig-Kreis · 11.074 Einwohner

Jobcenter für Rodenbach

Zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis mit Sitz in Gelnhausen.

Postleitzahlen in Rodenbach: 63517

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Frankfurt am Main

Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis

Anschrift
Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis
Gutenbergstraße 2
63571 Gelnhausen
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr)
Website des Jobcenters
kca-mkk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Rodenbach zuständig?

Für Rodenbach (Main-Kinzig-Kreis) ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis zuständig, Gutenbergstraße 2, 63571 Gelnhausen, Telefon +49 6051 9741-41510.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rodenbach?

Zur Gemeinde Rodenbach gehören die Postleitzahlen 63517. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8.30–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr 8.30–12 Uhr (Erreichbarkeit der Regionen; Leistungssachbearbeitung Mo, Di, Do, Fr).

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Center für Arbeit (KCA) – Jobcenter Main-Kinzig-Kreis für