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Leinfelden-Echterdingen · Landkreis Esslingen · 41.185 Einwohner

Jobcenter für Leinfelden-Echterdingen

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Esslingen mit Sitz in Esslingen. In Leinfelden-Echterdingen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Leinfelden-Echterdingen: 70629, 70771

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Stuttgart

Standort in Leinfelden-Echterdingen

  • Standort Leinfelden-EchterdingenGutenbergstraße 17, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Jobcenter Landkreis Esslingen

Anschrift
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Mi 9–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten des Jobcenter Landkreis Esslingen
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 711 90654-360
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-esslingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Leinfelden-Echterdingen zuständig?

Für Leinfelden-Echterdingen (Landkreis Esslingen) ist das Jobcenter Landkreis Esslingen zuständig, Uhlandstraße 1, 73734 Esslingen, Telefon +49 711 90654-0.

Gibt es ein Jobcenter in Leinfelden-Echterdingen?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Esslingen hat in Leinfelden-Echterdingen einen Standort: Standort Leinfelden-Echterdingen, Gutenbergstraße 17, 70771 Leinfelden-Echterdingen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Leinfelden-Echterdingen?

Zur Gemeinde Leinfelden-Echterdingen gehören die Postleitzahlen 70629, 70771. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Esslingen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Mi 9–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten des Jobcenter Landkreis Esslingen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Esslingen für