Jobcenter-Verzeichnis.org

Kirchheim unter Teck · Landkreis Esslingen · 42.299 Einwohner

Jobcenter für Kirchheim unter Teck

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Esslingen mit Sitz in Esslingen. In Kirchheim unter Teck gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Kirchheim unter Teck: 73230

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Stuttgart

Standort in Kirchheim unter Teck

  • Standort Kirchheim unter TeckRosa-Heinzelmann-Straße 18, 73230 Kirchheim unter Teck

Jobcenter Landkreis Esslingen

Anschrift
Jobcenter Landkreis Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Mi 9–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten des Jobcenter Landkreis Esslingen
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 711 90654-360
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-esslingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Kirchheim unter Teck zuständig?

Für Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen) ist das Jobcenter Landkreis Esslingen zuständig, Uhlandstraße 1, 73734 Esslingen, Telefon +49 711 90654-0.

Gibt es ein Jobcenter in Kirchheim unter Teck?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Esslingen hat in Kirchheim unter Teck einen Standort: Standort Kirchheim unter Teck, Rosa-Heinzelmann-Straße 18, 73230 Kirchheim unter Teck.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kirchheim unter Teck?

Zur Gemeinde Kirchheim unter Teck gehören die Postleitzahlen 73230. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Esslingen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Mi 9–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten des Jobcenter Landkreis Esslingen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Esslingen für