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Eberbach · Rhein-Neckar-Kreis · 14.727 Einwohner

Jobcenter für Eberbach

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg.

Postleitzahlen in Eberbach: 64754, 69412, 69429, 69434

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Mannheim

Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Anschrift
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Czernyring 22/12
69115 Heidelberg
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Do 14–16 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung (gilt für alle fünf Geschäftsstellen); telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-rnk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Eberbach zuständig?

Für Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis zuständig, Czernyring 22/12, 69115 Heidelberg, Telefon 0800 4 5555 00.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eberbach?

Zur Gemeinde Eberbach gehören die Postleitzahlen 64754, 69412, 69429, 69434. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12 Uhr, Do 14–16 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung (gilt für alle fünf Geschäftsstellen); telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis für