Bruckmühl · Landkreis Rosenheim · 16.735 Einwohner
Jobcenter für Bruckmühl
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.
Postleitzahlen in Bruckmühl: 83052
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München
Jobcenter Landkreis Rosenheim
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Rosenheim
Möslstraße 25
83024 Rosenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8031 9015-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 08031-9015-0. Weitere Informationen unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- jobcenter-landkreis-rosenheim.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Bruckmühl zuständig?
Für Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim zuständig, Möslstraße 25, 83024 Rosenheim, Telefon +49 8031 9015-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bruckmühl?
Zur Gemeinde Bruckmühl gehören die Postleitzahlen 83052. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 08031-9015-0. Weitere Informationen unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).