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Bad Aibling · Landkreis Rosenheim · 18.497 Einwohner

Jobcenter für Bad Aibling

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Bad Aibling: 83043

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Landkreis Rosenheim

Anschrift
Jobcenter Landkreis Rosenheim
Möslstraße 25
83024 Rosenheim
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 08031-9015-0. Weitere Informationen unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-rosenheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bad Aibling zuständig?

Für Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim zuständig, Möslstraße 25, 83024 Rosenheim, Telefon +49 8031 9015-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Aibling?

Zur Gemeinde Bad Aibling gehören die Postleitzahlen 83043. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 08031-9015-0. Weitere Informationen unter www.jobcenter-landkreis-rosenheim.de.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Rosenheim für