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Werdau · Landkreis Zwickau · 20.520 Einwohner

Jobcenter für Werdau

Zuständig ist das Jobcenter Zwickau mit Sitz in Zwickau.

Postleitzahlen in Werdau: 08412, 08459

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Chemnitz

Jobcenter Zwickau

Anschrift
Jobcenter Zwickau
Horchstraße 14
08058 Zwickau
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Do, Fr 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 und 13:30–18 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 375 6060-102
Website des Jobcenters
jobcenterzwickau.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Werdau zuständig?

Für Werdau (Landkreis Zwickau) ist das Jobcenter Zwickau zuständig, Horchstraße 14, 08058 Zwickau, Telefon +49 375 6060-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Werdau?

Zur Gemeinde Werdau gehören die Postleitzahlen 08412, 08459. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Zwickau erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do, Fr 7:30–12:30 Uhr; Di 7:30–12:30 und 13:30–18 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Zwickau für