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Weilburg · Landkreis Limburg-Weilburg · 12.992 Einwohner

Jobcenter für Weilburg

Zuständig ist das Jobcenter Limburg-Weilburg mit Sitz in Limburg an der Lahn. In Weilburg gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Weilburg: 35781

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Wiesbaden

Standort in Weilburg

  • Standort WeilburgKruppstraße 24, 35781 Weilburg

Jobcenter Limburg-Weilburg

Anschrift
Jobcenter Limburg-Weilburg
Cahenslystraße 2
65549 Limburg an der Lahn
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 und 13–16 Uhr; Di, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–18 Uhr. Gerne können Sie Ihre Anliegen auch online oder telefonisch mit uns klären. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-limburg-weilburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Weilburg zuständig?

Für Weilburg (Landkreis Limburg-Weilburg) ist das Jobcenter Limburg-Weilburg zuständig, Cahenslystraße 2, 65549 Limburg an der Lahn, Telefon +49 6431 215-0.

Gibt es ein Jobcenter in Weilburg?

Ja. Das Jobcenter Limburg-Weilburg hat in Weilburg einen Standort: Standort Weilburg, Kruppstraße 24, 35781 Weilburg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Weilburg?

Zur Gemeinde Weilburg gehören die Postleitzahlen 35781. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Limburg-Weilburg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo 8–12 und 13–16 Uhr; Di, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–18 Uhr. Gerne können Sie Ihre Anliegen auch online oder telefonisch mit uns klären. Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Limburg-Weilburg für