Jobcenter-Verzeichnis.org

Wehr · Landkreis Waldshut · 13.126 Einwohner

Jobcenter für Wehr

Zuständig ist das Jobcenter Waldshut mit Sitz in Waldshut-Tiengen.

Postleitzahlen in Wehr: 79664

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Freiburg

Jobcenter Waldshut

Anschrift
Jobcenter Waldshut
Waldtorstraße 14
79761 Waldshut-Tiengen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Fr 8:30–12:30 Uhr, Di 8:30–12:30 und 13:30–17:30 Uhr (17:30–18 Uhr mit Terminvereinbarung), Do 8:30–15:30 Uhr, Mi geschlossen; telefonisch Mo–Fr 8:30–10 Uhr
Website des Jobcenters
landkreis-waldshut.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Wehr zuständig?

Für Wehr (Landkreis Waldshut) ist das Jobcenter Waldshut zuständig, Waldtorstraße 14, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon +49 7751 86-4103.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wehr?

Zur Gemeinde Wehr gehören die Postleitzahlen 79664. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Waldshut erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Fr 8:30–12:30 Uhr, Di 8:30–12:30 und 13:30–17:30 Uhr (17:30–18 Uhr mit Terminvereinbarung), Do 8:30–15:30 Uhr, Mi geschlossen; telefonisch Mo–Fr 8:30–10 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Waldshut für