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Simbach a. Inn · Landkreis Rottal-Inn · 10.261 Einwohner

Jobcenter für Simbach a. Inn

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Rottal-Inn mit Sitz in Pfarrkirchen.

Postleitzahlen in Simbach a. Inn: 84359

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Landshut

Jobcenter Landkreis Rottal-Inn

Anschrift
Jobcenter Landkreis Rottal-Inn
Ringstraße 23
84347 Pfarrkirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 7:30–11:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
rottal-inn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Simbach a. Inn zuständig?

Für Simbach a. Inn (Landkreis Rottal-Inn) ist das Jobcenter Landkreis Rottal-Inn zuständig, Ringstraße 23, 84347 Pfarrkirchen, Telefon +49 8561 982-369.

Welche Postleitzahlen gehören zu Simbach a. Inn?

Zur Gemeinde Simbach a. Inn gehören die Postleitzahlen 84359. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Rottal-Inn erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 7:30–11:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Rottal-Inn für