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Sebnitz · Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge · 9.421 Einwohner

Jobcenter für Sebnitz

Zuständig ist das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Sitz in Pirna. In Sebnitz gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Sebnitz: 01855

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Dresden

Standort in Sebnitz

  • Standort SebnitzLange Straße 9, 01855 Sebnitz

Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Anschrift
Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Seminarstraße 9
01796 Pirna
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Erreichbarkeit
Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Ab dem 20.01.2025 erfolgen Vorsprachen in unserem Haus nur noch mit einem vorab gebuchten Termin! Viele Anliegen können Sie telefonisch oder online erledigen.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-soe.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Sebnitz zuständig?

Für Sebnitz (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ist das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zuständig, Seminarstraße 9, 01796 Pirna, Telefon +49 3501 791-150.

Gibt es ein Jobcenter in Sebnitz?

Ja. Das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat in Sebnitz einen Standort: Standort Sebnitz, Lange Straße 9, 01855 Sebnitz.

Welche Postleitzahlen gehören zu Sebnitz?

Zur Gemeinde Sebnitz gehören die Postleitzahlen 01855. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Ab dem 20.01.2025 erfolgen Vorsprachen in unserem Haus nur noch mit einem vorab gebuchten Termin! Viele Anliegen können Sie telefonisch oder online erledigen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für