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Schwaigern · Landkreis Heilbronn · 11.661 Einwohner

Jobcenter für Schwaigern

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.

Postleitzahlen in Schwaigern: 74193

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Heilbronn

Jobcenter Landkreis Heilbronn

Anschrift
Jobcenter Landkreis Heilbronn
Rosenbergstraße 59
74074 Heilbronn
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Do 8–13 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: https://termine.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7131 3951-410
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-heilbronn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schwaigern zuständig?

Für Schwaigern (Landkreis Heilbronn) ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn zuständig, Rosenbergstraße 59, 74074 Heilbronn, Telefon +49 7131 3951-593.

Welche Postleitzahlen gehören zu Schwaigern?

Zur Gemeinde Schwaigern gehören die Postleitzahlen 74193. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–13 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter: https://termine.jobcenter-landkreis-heilbronn.de/.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Heilbronn für