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Schönebeck (Elbe) · Salzlandkreis · 30.419 Einwohner

Jobcenter für Schönebeck (Elbe)

Zuständig ist das Jobcenter Salzlandkreis mit Sitz in Bernburg (Saale). In Schönebeck (Elbe) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Schönebeck (Elbe): 39217, 39218

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Magdeburg

Standort in Schönebeck (Elbe)

  • Standort SchönebeckGrundweg 31, 39218 Schönebeck (Elbe)E-Mail jc.sbk@jc.kreis-slk.de

Jobcenter Salzlandkreis

Anschrift
Jobcenter Salzlandkreis
Friedensallee 13
06406 Bernburg (Saale)
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Erreichbarkeit
Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr, Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr, außerdem Mo, Di, Do, Fr nach Terminvereinbarung, Mi keine Sprechzeit; telefonisch Mo, Fr 9–12 Uhr, Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr, Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr
Website des Jobcenters
jc.salzlandkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Schönebeck (Elbe) zuständig?

Für Schönebeck (Elbe) (Salzlandkreis) ist das Jobcenter Salzlandkreis zuständig, Friedensallee 13, 06406 Bernburg (Saale), Telefon +49 3471 684-0.

Gibt es ein Jobcenter in Schönebeck (Elbe)?

Ja. Das Jobcenter Salzlandkreis hat in Schönebeck (Elbe) einen Standort: Standort Schönebeck, Grundweg 31, 39218 Schönebeck (Elbe).

Welche Postleitzahlen gehören zu Schönebeck (Elbe)?

Zur Gemeinde Schönebeck (Elbe) gehören die Postleitzahlen 39217, 39218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Salzlandkreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr, Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr, außerdem Mo, Di, Do, Fr nach Terminvereinbarung, Mi keine Sprechzeit; telefonisch Mo, Fr 9–12 Uhr, Di 9–12 Uhr und 14–18 Uhr, Do 9–12 Uhr und 14–16 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Salzlandkreis für