Puderbach · Landkreis Neuwied · 2.542 Einwohner
Jobcenter für Puderbach
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Neuwied mit Sitz in Neuwied. In Puderbach gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Puderbach: 56305
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Koblenz
Standort in Puderbach
- Standort PuderbachMittelstraße 7, 56305 Puderbach
Jobcenter Landkreis Neuwied
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Neuwied
Engerser Landstraße 36
56564 Neuwied
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2631 9411-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi, Fr 7:30–12 Uhr; Di, Do 7:30–12 und 13–16 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2631 9411-120
- Website des Jobcenters
- jobcenter-landkreis-neuwied.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Puderbach zuständig?
Für Puderbach (Landkreis Neuwied) ist das Jobcenter Landkreis Neuwied zuständig, Engerser Landstraße 36, 56564 Neuwied, Telefon +49 2631 9411-0.
Gibt es ein Jobcenter in Puderbach?
Ja. Das Jobcenter Landkreis Neuwied hat in Puderbach einen Standort: Standort Puderbach, Mittelstraße 7, 56305 Puderbach.
Welche Postleitzahlen gehören zu Puderbach?
Zur Gemeinde Puderbach gehören die Postleitzahlen 56305. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Neuwied erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 7:30–12 Uhr; Di, Do 7:30–12 und 13–16 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).