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Pasewalk · Landkreis Vorpommern-Greifswald · 9.666 Einwohner

Jobcenter für Pasewalk

Zuständig ist das Jobcenter Vorpommern-Greifswald mit Sitz in Greifswald. In Pasewalk gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Pasewalk: 17309

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Neubrandenburg

Standort in Pasewalk

  • Standort PasewalkMarktstraße 58/60, 17309 Pasewalk

Jobcenter Vorpommern-Greifswald

Anschrift
Jobcenter Vorpommern-Greifswald
Am Gorzberg Haus 10
17489 Greifswald
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo 8–12:30 Uhr; Di 8–12:30 und 13:30–16 Uhr; Do 8–12:30 und 13:30–17:30 Uhr. Termine nach Vereinbarung während der üblichen Bürozeiten in Abstimmung mit Ihrer/m zuständigen Gesprächspartner/in
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3834 435-1199
Website des Jobcenters
jobcenter-vg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Pasewalk zuständig?

Für Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ist das Jobcenter Vorpommern-Greifswald zuständig, Am Gorzberg Haus 10, 17489 Greifswald, Telefon +49 3834 435-1000.

Gibt es ein Jobcenter in Pasewalk?

Ja. Das Jobcenter Vorpommern-Greifswald hat in Pasewalk einen Standort: Standort Pasewalk, Marktstraße 58/60, 17309 Pasewalk.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pasewalk?

Zur Gemeinde Pasewalk gehören die Postleitzahlen 17309. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Vorpommern-Greifswald erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo 8–12:30 Uhr; Di 8–12:30 und 13:30–16 Uhr; Do 8–12:30 und 13:30–17:30 Uhr. Termine nach Vereinbarung während der üblichen Bürozeiten in Abstimmung mit Ihrer/m zuständigen Gesprächspartner/in.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Vorpommern-Greifswald für