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Oschersleben (Bode) · Landkreis Börde · 18.859 Einwohner

Jobcenter für Oschersleben (Bode)

Zuständig ist das Jobcenter Börde mit Sitz in Haldensleben. In Oschersleben (Bode) gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Oschersleben (Bode): 39387

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Magdeburg

Standorte in Oschersleben (Bode)

  • Standort Oschersleben, Thälmannstraße 14Thälmannstraße 14, 39387 Oschersleben
  • Standort Oschersleben, Triftstraße 9-10Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben

Jobcenter Börde

Anschrift
Jobcenter Börde
Gerikestraße 3
39340 Haldensleben
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15:30 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3904 633-170
Website des Jobcenters
jobcenter-boerde.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Oschersleben (Bode) zuständig?

Für Oschersleben (Bode) (Landkreis Börde) ist das Jobcenter Börde zuständig, Gerikestraße 3, 39340 Haldensleben, Telefon +49 3904 633-180.

Gibt es ein Jobcenter in Oschersleben (Bode)?

Ja. Das Jobcenter Börde hat in Oschersleben (Bode) 2 Standorte: Standort Oschersleben, Thälmannstraße 14, Thälmannstraße 14, 39387 Oschersleben; Standort Oschersleben, Triftstraße 9-10, Triftstraße 9-10, 39387 Oschersleben.

Welche Postleitzahlen gehören zu Oschersleben (Bode)?

Zur Gemeinde Oschersleben (Bode) gehören die Postleitzahlen 39387. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Börde erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15:30 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Börde für