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Norderstedt · Kreis Segeberg · 82.844 Einwohner

Jobcenter für Norderstedt

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Segeberg mit Sitz in Kaltenkirchen. In Norderstedt gibt es 2 Standorte.

Postleitzahlen in Norderstedt: 22844, 22846, 22848, 22850, 22851

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Lübeck

Standorte in Norderstedt

  • Standort Norderstedt, Heidbergstraße 100Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt
  • Standort Norderstedt, Rathausallee 92Rathausallee 92, 22846 Norderstedt

Jobcenter Kreis Segeberg

Anschrift
Jobcenter Kreis Segeberg
Kisdorfer Weg 7a
24568 Kaltenkirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Do, Fr 9–11 Uhr. Zusätzlich Termine nach Vereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-segeberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Norderstedt zuständig?

Für Norderstedt (Kreis Segeberg) ist das Jobcenter Kreis Segeberg zuständig, Kisdorfer Weg 7a, 24568 Kaltenkirchen, Telefon 0800 4 5555 00.

Gibt es ein Jobcenter in Norderstedt?

Ja. Das Jobcenter Kreis Segeberg hat in Norderstedt 2 Standorte: Standort Norderstedt, Heidbergstraße 100, Heidbergstraße 100, 22846 Norderstedt; Standort Norderstedt, Rathausallee 92, Rathausallee 92, 22846 Norderstedt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Norderstedt?

Zur Gemeinde Norderstedt gehören die Postleitzahlen 22844, 22846, 22848, 22850, 22851. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Segeberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do, Fr 9–11 Uhr. Zusätzlich Termine nach Vereinbarung..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Segeberg für