Niebüll · Kreis Nordfriesland · 10.173 Einwohner
Jobcenter für Niebüll
Zuständig ist das Jobcenter Nordfriesland mit Sitz in Husum. In Niebüll gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Niebüll: 25899
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Schleswig
Standort in Niebüll
- Jobcenter Nordfriesland, Standort NiebüllHauptstraße 44, 25899 Niebüll
Jobcenter Nordfriesland
- Anschrift
- Jobcenter Nordfriesland
Marktstraße 6
25813 Husum
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4841 67-0
- Erreichbarkeit
- Standort Husum und Umland: Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 13–16 Uhr (jeden 1. Do im Monat bis 17 Uhr), Mi geschlossen; um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten
- info@nordfriesland.de
- Website des Jobcenters
- jobcenter.nordfriesland.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Niebüll zuständig?
Für Niebüll (Kreis Nordfriesland) ist das Jobcenter Nordfriesland zuständig, Marktstraße 6, 25813 Husum, Telefon +49 4841 67-0.
Gibt es ein Jobcenter in Niebüll?
Ja. Das Jobcenter Nordfriesland hat in Niebüll einen Standort: Jobcenter Nordfriesland, Standort Niebüll, Hauptstraße 44, 25899 Niebüll.
Welche Postleitzahlen gehören zu Niebüll?
Zur Gemeinde Niebüll gehören die Postleitzahlen 25899. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Nordfriesland erreichbar?
Erreichbarkeit: Standort Husum und Umland: Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 13–16 Uhr (jeden 1. Do im Monat bis 17 Uhr), Mi geschlossen; um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).