Jobcenter-Verzeichnis.org

Neunkirchen · Kreis Siegen-Wittgenstein · 12.705 Einwohner

Jobcenter für Neunkirchen

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein mit Sitz in Siegen. In Neunkirchen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Neunkirchen: 57290

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Dortmund

Standort in Neunkirchen

  • Standort NeunkirchenKölner Straße 145, 57290 Neunkirchen

Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein

Anschrift
Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein
Emilienstraße 45
57072 Siegen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Unterminierte Vorsprachen sind ausschließlich im Servicepoint in der Weidenauer Str. 167 in 57076 Siegen-Weidenau möglich!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 271 38469-121

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Neunkirchen zuständig?

Für Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) ist das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein zuständig, Emilienstraße 45, 57072 Siegen, Telefon +49 271 38469-100.

Gibt es ein Jobcenter in Neunkirchen?

Ja. Das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein hat in Neunkirchen einen Standort: Standort Neunkirchen, Kölner Straße 145, 57290 Neunkirchen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neunkirchen?

Zur Gemeinde Neunkirchen gehören die Postleitzahlen 57290. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Unterminierte Vorsprachen sind ausschließlich im Servicepoint in der Weidenauer Str. 167 in 57076 Siegen-Weidenau möglich!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein für