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Naumburg (Saale) · Burgenlandkreis · 31.940 Einwohner

Jobcenter für Naumburg (Saale)

Zuständig ist das Jobcenter Burgenlandkreis mit Sitz in Zeitz. In Naumburg (Saale) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Naumburg (Saale): 06618, 06628

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Halle

Standort in Naumburg (Saale)

  • Standort NaumburgHallesche Straße 60, 06618 NaumburgService-Center Tel. 03445 7102 499

Jobcenter Burgenlandkreis

Anschrift
Jobcenter Burgenlandkreis
Friedensstraße 80
06712 Zeitz
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 7:30–12 Uhr, Do 7:30–12 Uhr und 14–17:30 Uhr (nachmittags nur für Berufstätige), Mi nur nach Vereinbarung; telefonisch (Service-Center) Mo–Mi, Fr 7:30–12 Uhr, Do 7:30–12 Uhr und 14–17:30 Uhr
Website des Jobcenters
jobcenter-blk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Naumburg (Saale) zuständig?

Für Naumburg (Saale) (Burgenlandkreis) ist das Jobcenter Burgenlandkreis zuständig, Friedensstraße 80, 06712 Zeitz, Telefon +49 3441 2290 499.

Gibt es ein Jobcenter in Naumburg (Saale)?

Ja. Das Jobcenter Burgenlandkreis hat in Naumburg (Saale) einen Standort: Standort Naumburg, Hallesche Straße 60, 06618 Naumburg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Naumburg (Saale)?

Zur Gemeinde Naumburg (Saale) gehören die Postleitzahlen 06618, 06628. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Burgenlandkreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 7:30–12 Uhr, Do 7:30–12 Uhr und 14–17:30 Uhr (nachmittags nur für Berufstätige), Mi nur nach Vereinbarung; telefonisch (Service-Center) Mo–Mi, Fr 7:30–12 Uhr, Do 7:30–12 Uhr und 14–17:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Burgenlandkreis für