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Markranstädt · Landkreis Leipzig · 16.194 Einwohner

Jobcenter für Markranstädt

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig mit Sitz in Grimma.

Postleitzahlen in Markranstädt: 04420

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Leipzig

Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig

Anschrift
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Südstraße 80
04668 Grimma
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Erreichbarkeit
Di 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Empfänge an den Standorten zusätzlich Mo, Mi 8:30–12 Uhr
Fax
+49 3433 241 7056
Website des Jobcenters
landkreisleipzig.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Markranstädt zuständig?

Für Markranstädt (Landkreis Leipzig) ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig zuständig, Südstraße 80, 04668 Grimma, Telefon +49 3433 241-5566.

Welche Postleitzahlen gehören zu Markranstädt?

Zur Gemeinde Markranstädt gehören die Postleitzahlen 04420. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig erreichbar?

Erreichbarkeit: Di 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Empfänge an den Standorten zusätzlich Mo, Mi 8:30–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig für