Frohburg · Landkreis Leipzig · 12.120 Einwohner
Jobcenter für Frohburg
Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig mit Sitz in Grimma.
Postleitzahlen in Frohburg: 04654
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Leipzig
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
- Anschrift
- Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Südstraße 80
04668 Grimma
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3433 241-5566
- Erreichbarkeit
- Di 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Empfänge an den Standorten zusätzlich Mo, Mi 8:30–12 Uhr
- Fax
- +49 3433 241 7056
- Website des Jobcenters
- landkreisleipzig.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
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Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Frohburg zuständig?
Für Frohburg (Landkreis Leipzig) ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig zuständig, Südstraße 80, 04668 Grimma, Telefon +49 3433 241-5566.
Welche Postleitzahlen gehören zu Frohburg?
Zur Gemeinde Frohburg gehören die Postleitzahlen 04654. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig erreichbar?
Erreichbarkeit: Di 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Empfänge an den Standorten zusätzlich Mo, Mi 8:30–12 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).