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Lübz · Landkreis Ludwigslust-Parchim · 5.892 Einwohner

Jobcenter für Lübz

Zuständig ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim mit Sitz in Parchim. In Lübz gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Lübz: 19386

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Schwerin

Standort in Lübz

  • Standort LübzBobziner Weg 11, 19386 Lübz

Jobcenter Ludwigslust-Parchim

Anschrift
Jobcenter Ludwigslust-Parchim
Ludwigsluster Chaussee 5
19370 Parchim
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di 8:30–11 und 13–15:30 Uhr; Mi, Fr 8:30–11 Uhr; Do 8:30–11 und 13:30–16 Uhr. Montag- und Dienstag-Nachmittag sowie Mittwoch und Freitag nur mit Termin. Termine können telefonisch und online vereinbart werden
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3871 6345-17500
Website des Jobcenters
jobcenter-lwl-pch.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Lübz zuständig?

Für Lübz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zuständig, Ludwigsluster Chaussee 5, 19370 Parchim, Telefon +49 3871 6345-0.

Gibt es ein Jobcenter in Lübz?

Ja. Das Jobcenter Ludwigslust-Parchim hat in Lübz einen Standort: Standort Lübz, Bobziner Weg 11, 19386 Lübz.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lübz?

Zur Gemeinde Lübz gehören die Postleitzahlen 19386. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di 8:30–11 und 13–15:30 Uhr; Mi, Fr 8:30–11 Uhr; Do 8:30–11 und 13:30–16 Uhr. Montag- und Dienstag-Nachmittag sowie Mittwoch und Freitag nur mit Termin. Termine können telefonisch und online vereinbart werden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Ludwigslust-Parchim für