Lübbenau/Spreewald · Landkreis Oberspreewald-Lausitz · 15.778 Einwohner
Jobcenter für Lübbenau/Spreewald
Zuständig ist das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz mit Sitz in Senftenberg. In Lübbenau/Spreewald gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Lübbenau/Spreewald: 03222
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Cottbus
Standort in Lübbenau/Spreewald
- Standort LübbenauStraße des Friedens 4, 03222 Lübbenau
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
- Anschrift
- Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
Amtsweg 1-3
01968 Senftenberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3573 808-555
- Erreichbarkeit
- Di 8–13 und 14–16 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Mo und Fr: Termine nach Vereinbarung
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3573 808-155
- Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Lübbenau/Spreewald zuständig?
Für Lübbenau/Spreewald (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) ist das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz zuständig, Amtsweg 1-3, 01968 Senftenberg, Telefon +49 3573 808-555.
Gibt es ein Jobcenter in Lübbenau/Spreewald?
Ja. Das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz hat in Lübbenau/Spreewald einen Standort: Standort Lübbenau, Straße des Friedens 4, 03222 Lübbenau.
Welche Postleitzahlen gehören zu Lübbenau/Spreewald?
Zur Gemeinde Lübbenau/Spreewald gehören die Postleitzahlen 03222. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz erreichbar?
Erreichbarkeit: Di 8–13 und 14–16 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Mo und Fr: Termine nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).