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Kerken · Kreis Kleve · 13.186 Einwohner

Jobcenter für Kerken

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Kleve mit Sitz in Kleve. In Kerken gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Kerken: 47647

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Duisburg

Standort in Kerken

  • Jobcenter Gemeinde KerkenDionysiusplatz 4, 47647 KerkenKerken

Jobcenter Kreis Kleve

Anschrift
Jobcenter Kreis Kleve
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
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Erreichbarkeit
Kreisverwaltung: Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; telefonisch Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12:30 Uhr
Fax
+49 2821 85-500
Website des Jobcenters
kreis-kleve.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Kerken zuständig?

Für Kerken (Kreis Kleve) ist das Jobcenter Kreis Kleve zuständig, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve, Telefon +49 2821 85-0.

Gibt es ein Jobcenter in Kerken?

Ja. Das Jobcenter Kreis Kleve hat in Kerken einen Standort: Jobcenter Gemeinde Kerken, Dionysiusplatz 4, 47647 Kerken.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kerken?

Zur Gemeinde Kerken gehören die Postleitzahlen 47647. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Kleve erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreisverwaltung: Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; telefonisch Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Kleve für