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Holzkirchen · Landkreis Miesbach · 16.310 Einwohner

Jobcenter für Holzkirchen

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Miesbach mit Sitz in Miesbach.

Postleitzahlen in Holzkirchen: 83607

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Landkreis Miesbach

Anschrift
Jobcenter Landkreis Miesbach
Riezlerstraße 2
83714 Miesbach
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Backoffice Mo, Di 7:30–12:30 Uhr und 13:30–16 Uhr, Mi 7:30–12:30 Uhr, Do 7:30–12:30 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 7:30–12:30 Uhr (Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende); Sachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 10:30–12:30 Uhr
Website des Jobcenters
landkreis-miesbach.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Holzkirchen zuständig?

Für Holzkirchen (Landkreis Miesbach) ist das Jobcenter Landkreis Miesbach zuständig, Riezlerstraße 2, 83714 Miesbach, Telefon +49 8025 704-4108.

Welche Postleitzahlen gehören zu Holzkirchen?

Zur Gemeinde Holzkirchen gehören die Postleitzahlen 83607. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Miesbach erreichbar?

Erreichbarkeit: Backoffice Mo, Di 7:30–12:30 Uhr und 13:30–16 Uhr, Mi 7:30–12:30 Uhr, Do 7:30–12:30 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 7:30–12:30 Uhr (Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende); Sachbearbeitung telefonisch Mo–Fr 10:30–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).