Jobcenter-Verzeichnis.org

Halberstadt · Landkreis Harz · 37.898 Einwohner

Jobcenter für Halberstadt

Zuständig ist KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz mit Sitz in Wernigerode. In Halberstadt gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Halberstadt: 38820, 38822, 38895

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Magdeburg

Standort in Halberstadt

  • KoBa Harz, Regionalstelle HalberstadtSchwanebecker Straße 14, 38820 HalberstadtTel. 03943 58 34 00

KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz

Anschrift
KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
ohne Termin (Eingangszone) Mo, Di 8–10 Uhr, Do 13–15 Uhr; mit Termin Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Fr geschlossen
Fax
+49 3943 58-3040
Website des Jobcenters
chancen-schaffen-im-harz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Halberstadt zuständig?

Für Halberstadt (Landkreis Harz) ist KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz zuständig, Kurtsstraße 13, 38855 Wernigerode, Telefon +49 3943 58 32 00.

Gibt es ein Jobcenter in Halberstadt?

Ja. KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz hat in Halberstadt einen Standort: KoBa Harz, Regionalstelle Halberstadt, Schwanebecker Straße 14, 38820 Halberstadt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Halberstadt?

Zur Gemeinde Halberstadt gehören die Postleitzahlen 38820, 38822, 38895. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz erreichbar?

Erreichbarkeit: ohne Termin (Eingangszone) Mo, Di 8–10 Uhr, Do 13–15 Uhr; mit Termin Mo, Di, Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Mi 8–12 Uhr, Fr geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz für