Jobcenter-Verzeichnis.org

Glückstadt · Kreis Steinburg · 11.410 Einwohner

Jobcenter für Glückstadt

Zuständig ist das Jobcenter Steinburg mit Sitz in Itzehoe. In Glückstadt gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Glückstadt: 25348

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Itzehoe

Standort in Glückstadt

  • Standort GlückstadtAm Neuendeich 48, 25348 Glückstadt

Jobcenter Steinburg

Anschrift
Jobcenter Steinburg
Otto-F.-Alsen-Straße 1a
25524 Itzehoe
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 14–17 Uhr. Do. nur für Berufstätige geöffnet. Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten nur mit Termin. Terminvergabe unter www.jobcenter-steinburg.de oder 04821/604 720
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-steinburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Glückstadt zuständig?

Für Glückstadt (Kreis Steinburg) ist das Jobcenter Steinburg zuständig, Otto-F.-Alsen-Straße 1a, 25524 Itzehoe, Telefon +49 4821 604720.

Gibt es ein Jobcenter in Glückstadt?

Ja. Das Jobcenter Steinburg hat in Glückstadt einen Standort: Standort Glückstadt, Am Neuendeich 48, 25348 Glückstadt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Glückstadt?

Zur Gemeinde Glückstadt gehören die Postleitzahlen 25348. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Steinburg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 14–17 Uhr. Do. nur für Berufstätige geöffnet. Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten nur mit Termin. Terminvergabe unter www.jobcenter-steinburg.de oder 04821/604 720.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Steinburg für