Garrel · Landkreis Cloppenburg · 15.152 Einwohner
Jobcenter für Garrel
Zuständig ist das Jobcenter Cloppenburg mit Sitz in Cloppenburg.
Postleitzahlen in Garrel: 49681
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Oldenburg (Oldenburg)
Jobcenter Cloppenburg
- Anschrift
- Jobcenter Cloppenburg
Pingel-Anton-Platz 5
49661 Cloppenburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4471 18053-661
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 9–11 Uhr. Vereinbaren Sie gerne vorab einen Termin online unter termine.jobcentercloppenburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04471/18053-661
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 4471 18053-111
- Website des Jobcenters
- jobcentercloppenburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
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Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Garrel zuständig?
Für Garrel (Landkreis Cloppenburg) ist das Jobcenter Cloppenburg zuständig, Pingel-Anton-Platz 5, 49661 Cloppenburg, Telefon +49 4471 18053-661.
Welche Postleitzahlen gehören zu Garrel?
Zur Gemeinde Garrel gehören die Postleitzahlen 49681. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Cloppenburg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 9–11 Uhr. Vereinbaren Sie gerne vorab einen Termin online unter termine.jobcentercloppenburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04471/18053-661.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).