Burgkirchen a. d. Alz · Landkreis Altötting · 11.006 Einwohner
Jobcenter für Burgkirchen a. d. Alz
Zuständig ist das Jobcenter Altötting mit Sitz in Altötting.
Postleitzahlen in Burgkirchen a. d. Alz: 84508
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München
Jobcenter Altötting
- Anschrift
- Jobcenter Altötting
Gabriel-Mayer-Straße 8a
84503 Altötting
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8671 986-500
- Erreichbarkeit
- Mo–Mi 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Emails können nicht mehr verarbeitet werden! Nutzen Sie bitte ausschließlich www.jobcenter.digital Herzlichen Dank!
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 8671 986-129
- Website des Jobcenters
- jobcenter-altoetting.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Burgkirchen a. d. Alz zuständig?
Für Burgkirchen a. d. Alz (Landkreis Altötting) ist das Jobcenter Altötting zuständig, Gabriel-Mayer-Straße 8a, 84503 Altötting, Telefon +49 8671 986-500.
Welche Postleitzahlen gehören zu Burgkirchen a. d. Alz?
Zur Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz gehören die Postleitzahlen 84508. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Altötting erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Mi 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Emails können nicht mehr verarbeitet werden! Nutzen Sie bitte ausschließlich www.jobcenter.digital Herzlichen Dank!.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).