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Burgkirchen a. d. Alz · Landkreis Altötting · 11.006 Einwohner

Jobcenter für Burgkirchen a. d. Alz

Zuständig ist das Jobcenter Altötting mit Sitz in Altötting.

Postleitzahlen in Burgkirchen a. d. Alz: 84508

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht München

Jobcenter Altötting

Anschrift
Jobcenter Altötting
Gabriel-Mayer-Straße 8a
84503 Altötting
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Erreichbarkeit
Mo–Mi 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Emails können nicht mehr verarbeitet werden! Nutzen Sie bitte ausschließlich www.jobcenter.digital Herzlichen Dank!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 8671 986-129
Website des Jobcenters
jobcenter-altoetting.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Burgkirchen a. d. Alz zuständig?

Für Burgkirchen a. d. Alz (Landkreis Altötting) ist das Jobcenter Altötting zuständig, Gabriel-Mayer-Straße 8a, 84503 Altötting, Telefon +49 8671 986-500.

Welche Postleitzahlen gehören zu Burgkirchen a. d. Alz?

Zur Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz gehören die Postleitzahlen 84508. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Altötting erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Emails können nicht mehr verarbeitet werden! Nutzen Sie bitte ausschließlich www.jobcenter.digital Herzlichen Dank!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Altötting für