Bergen · Landkreis Celle · 12.991 Einwohner
Jobcenter für Bergen
Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Celle mit Sitz in Celle.
Postleitzahlen in Bergen: 29303
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Lüneburg
Jobcenter im Landkreis Celle
- Anschrift
- Jobcenter im Landkreis Celle
Georg-Wilhelm-Straße 14
29223 Celle
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5141 961-940
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr. Der Kundenservicepoint (Kurzauskünfte ohne Termin) ist zu den genannten Zeiten geöffnet. Termine nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung, auch nachmittags!
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- jobcentercelle.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Bergen zuständig?
Für Bergen (Landkreis Celle) ist das Jobcenter im Landkreis Celle zuständig, Georg-Wilhelm-Straße 14, 29223 Celle, Telefon +49 5141 961-940.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bergen?
Zur Gemeinde Bergen gehören die Postleitzahlen 29303. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter im Landkreis Celle erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Der Kundenservicepoint (Kurzauskünfte ohne Termin) ist zu den genannten Zeiten geöffnet. Termine nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung, auch nachmittags!.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).