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Alsfeld · Vogelsbergkreis · 15.307 Einwohner

Jobcenter für Alsfeld

Zuständig ist KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter mit Sitz in Lauterbach. In Alsfeld gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Alsfeld: 36304

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Fulda

Standort in Alsfeld

  • KVA Standort AlsfeldHersfelder Straße 57, 36304 Alsfeldzuständig für Alsfeld, Antrifttal, Feldatal, Gemünden, Grebenau, Homberg (Ohm), Kirtorf, Mücke, Romrod, Schwalmtal; Tel. 06631 792-750 / -752; Mo, Mi, Do 8–12 und 13:30–16 Uhr nach Terminvereinbarung, Di und Fr geschlossen

KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter

Anschrift
KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter
Bahnhofstraße 49
36341 Lauterbach
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung); telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 6641 977-224
Website des Jobcenters
kva-vogelsbergkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Alsfeld zuständig?

Für Alsfeld (Vogelsbergkreis) ist KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter zuständig, Bahnhofstraße 49, 36341 Lauterbach, Telefon +49 6641 977-4080.

Gibt es ein Jobcenter in Alsfeld?

Ja. KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter hat in Alsfeld einen Standort: KVA Standort Alsfeld, Hersfelder Straße 57, 36304 Alsfeld.

Welche Postleitzahlen gehören zu Alsfeld?

Zur Gemeinde Alsfeld gehören die Postleitzahlen 36304. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Do 8–12 Uhr und 13:30–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung); telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter für