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Alsdorf · Kreis Städteregion Aachen · 48.810 Einwohner

Jobcenter für Alsdorf

Zuständig ist das Jobcenter Städteregion Aachen mit Sitz in Aachen. In Alsdorf gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Alsdorf: 52477

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aachen

Standort in Alsdorf

  • Standort AlsdorfHubertusstraße 2, 52477 Alsdorf

Jobcenter Städteregion Aachen

Anschrift
Jobcenter Städteregion Aachen
Gut-Dämme-Straße 14
52070 Aachen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr. Beratung auf Terminvereinbarung bzw. frei zugänglich in Notfällen.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-staedteregion-aachen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Alsdorf zuständig?

Für Alsdorf (Kreis Städteregion Aachen) ist das Jobcenter Städteregion Aachen zuständig, Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen, Telefon +49 241 88681-0.

Gibt es ein Jobcenter in Alsdorf?

Ja. Das Jobcenter Städteregion Aachen hat in Alsdorf einen Standort: Standort Alsdorf, Hubertusstraße 2, 52477 Alsdorf.

Welche Postleitzahlen gehören zu Alsdorf?

Zur Gemeinde Alsdorf gehören die Postleitzahlen 52477. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Städteregion Aachen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr. Beratung auf Terminvereinbarung bzw. frei zugänglich in Notfällen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Städteregion Aachen für