Adendorf · Landkreis Lüneburg · 10.818 Einwohner
Jobcenter für Adendorf
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Lüneburg mit Sitz in Lüneburg.
Postleitzahlen in Adendorf: 21365
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Lüneburg
Jobcenter Landkreis Lüneburg
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Lüneburg
Volgershall 1
21339 Lüneburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 4131 6037-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di, Do 8–12 und 13–15 Uhr. Mo-Fr Vormittag Anliegenaufnahme u. Terminvereinbarung am Info-Tresen. Di u. Do Nachmittag nur terminierte Vorsprachen.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 4131 6037-120
- Website des Jobcenters
- jobcenter-lueneburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
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Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Adendorf zuständig?
Für Adendorf (Landkreis Lüneburg) ist das Jobcenter Landkreis Lüneburg zuständig, Volgershall 1, 21339 Lüneburg, Telefon +49 4131 6037-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Adendorf?
Zur Gemeinde Adendorf gehören die Postleitzahlen 21365. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Lüneburg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di, Do 8–12 und 13–15 Uhr. Mo-Fr Vormittag Anliegenaufnahme u. Terminvereinbarung am Info-Tresen. Di u. Do Nachmittag nur terminierte Vorsprachen..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).