Bremen
Jobcenter Bremen
Zuständig für Bremen. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Bremen
Utbremer Straße 90
28217 Bremen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 421 5660-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 7:30–12 Uhr; Do 7:30–12 und 15–18 Uhr. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Zuständigkeiten den Geschäftsstellen in der Übersicht: in der Utbremer Straße findet kein Kundenservice statt.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 421 178-1562
- Website des Jobcenters
- jobcenter-bremen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort Bremen, Doventorsteinweg 48-52Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen
- Standort Bremen, Hermann-Fortmann-Straße 24Hermann-Fortmann-Straße 24, 28759 Bremen
- Standort Bremen, Kurfürstenallee 130Kurfürstenallee 130, 28211 Bremen
- Standort Bremen, Lindenstraße 71Lindenstraße 71, 28755 Bremen
- Standort Bremen, Neuenlander Straße 10Neuenlander Straße 10, 28199 Bremen
- Standort Bremen, Osterholzer Heerstraße 69Osterholzer Heerstraße 69, 28307 Bremen
- Standort Bremen, Schiffbauerweg 22Schiffbauerweg 22, 28237 Bremen
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Bremen?
Anschrift: Utbremer Straße 90, 28217 Bremen. Telefon: +49 421 5660-0. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 7:30–12 Uhr; Do 7:30–12 und 15–18 Uhr. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Zuständigkeiten den Geschäftsstellen in der Übersicht: in der Utbremer Straße findet kein Kundenservice statt..
Hat das Jobcenter Bremen weitere Standorte?
Ja, 7 weitere Standorte: Standort Bremen, Doventorsteinweg 48-52, Bremen; Standort Bremen, Hermann-Fortmann-Straße 24, Bremen; Standort Bremen, Kurfürstenallee 130, Bremen; Standort Bremen, Lindenstraße 71, Bremen; Standort Bremen, Neuenlander Straße 10, Bremen; Standort Bremen, Osterholzer Heerstraße 69, Bremen und weitere.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Bremen, wenn es den Bescheid erlassen hat.