Bremen · Stand 01.03.2026
Mietobergrenze Jobcenter Bremen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Bremen eine Bruttokaltmiete von 568,00 € als angemessen an, für zwei Personen 593,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete einschließlich Nebenkosten und Wasser- und Entwässerungsgebühren, ohne Heizung. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Freie Hansestadt Bremen), Stand 01.03.2026, Abschnitt 22.1.6.2 Richtwerte für angemessenen Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 568,00 € | 593,00 € | 731,00 € | 833,00 € | 1.027,00 € | 1.245,00 € | + 114,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 852,00 € | 889,50 € | 1.096,50 € | 1.249,50 € | 1.540,50 € | 1.867,50 € |
Quelle: Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Freie Hansestadt Bremen), Stand 01.03.2026, Abschnitt 22.1.6.2 Richtwerte für angemessenen Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen, Stand 01.03.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bremen.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete einschließlich Nebenkosten und Wasser- und Entwässerungsgebühren, ohne Heizung.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden zusätzlich zur Unterkunftsleistung gesondert und nur in angemessener Höhe übernommen; für die Prüfung gelten die genannten Wohnflächengrenzen.
- Richtwerte für die Stadtgemeinde Bremen; die Verwaltungsanweisung trägt den Stand 01.03.2026, ein Datum, ab dem die Werte gelten, nennt sie nicht. Werden Wasser, Entwässerung oder Müllgebühren gesondert abgerechnet, werden sie in tatsächlicher Höhe übernommen, solange die Bruttokaltmiete insgesamt angemessen ist. Die Wohnungsgröße ist laut Verwaltungsanweisung kein Ausschlusskriterium; für Alleinerziehende mit Kind werden 70 m² als angemessen anerkannt. Die Wohnflächen gelten als Grundlage der Angemessenheitsprüfung der Heizkosten.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bremen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 568,00 €, für zwei Personen 593,00 € (Stand 01.03.2026). Quelle: Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Freie Hansestadt Bremen), Stand 01.03.2026, Abschnitt 22.1.6.2 Richtwerte für angemessenen Wohnraum in der Stadtgemeinde Bremen.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden zusätzlich zur Unterkunftsleistung gesondert und nur in angemessener Höhe übernommen; für die Prüfung gelten die genannten Wohnflächengrenzen.