Jobcenter-Verzeichnis.org

Bremen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Bremerhaven

Für eine Person erkennt das Jobcenter Bremerhaven eine Bruttokaltmiete von 436,00 € als angemessen an, für zwei Personen 516,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Richtwerte beziehen sich auf Bruttokaltmieten (Nettomiete einschließlich Betriebskosten, auch Wasser/Abwasser); Heizkosten werden gesondert bewilligt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Fachliche Weisung zu §§ 35 SGB XII, 22 SGB II und § 2 AsylbLG (Leistungen für Unterkunft und Heizung), Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt, Stand 01.07.2026, Nr. 5.2 Richtwerte.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Stadtgemeinde BremerhavenBremerhaven436,00 €516,00 €653,00 €751,00 €877,00 €+ 93,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Stadtgemeinde Bremerhaven654,00 €774,00 €979,50 €1.126,50 €1.315,50 €

Quelle: Fachliche Weisung zu §§ 35 SGB XII, 22 SGB II und § 2 AsylbLG (Leistungen für Unterkunft und Heizung), Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt, Stand 01.07.2026, Nr. 5.2 Richtwerte, gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Bremerhaven.

So lesen Sie die Werte

  • Die Richtwerte beziehen sich auf Bruttokaltmieten (Nettomiete einschließlich Betriebskosten, auch Wasser/Abwasser); Heizkosten werden gesondert bewilligt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert bewilligt; der anzuerkennende Verbrauch wird anhand des Heizspiegels Bremerhaven bzw. des bundesweiten Heizspiegels geprüft.
  • Die Weisung nennt zusätzlich das 1,5-Fache der angemessenen Miete als Obergrenze, die auch innerhalb der Karenzzeit gilt; tatsächliche Kosten über dem Doppelten der Richtwerte je Quadratmeter gelten sofort als unangemessen. Schwangerschaft (nach der 12. Woche) und Umgangsrecht können zum Richtwert für ein weiteres Haushaltsmitglied führen. Die Wohnfläche ist kein Ausschlusskriterium, sie wird bei der Heizkostenprüfung herangezogen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Bremerhaven sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 436,00 €, für zwei Personen 516,00 € (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Fachliche Weisung zu §§ 35 SGB XII, 22 SGB II und § 2 AsylbLG (Leistungen für Unterkunft und Heizung), Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt, Stand 01.07.2026, Nr. 5.2 Richtwerte.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert bewilligt; der anzuerkennende Verbrauch wird anhand des Heizspiegels Bremerhaven bzw. des bundesweiten Heizspiegels geprüft.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Bremen