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Stockach · Landkreis Konstanz · 17.646 Einwohner

Jobcenter für Stockach

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Konstanz mit Sitz in Konstanz. In Stockach gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Stockach: 78333

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Konstanz

Standort in Stockach

  • Standort StockachAdenauerstraße 4, 78333 Stockach

Jobcenter Landkreis Konstanz

Anschrift
Jobcenter Landkreis Konstanz
Konzilstraße 9
78462 Konstanz
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7531 36336-100
Website des Jobcenters
jobcenter-kn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Stockach zuständig?

Für Stockach (Landkreis Konstanz) ist das Jobcenter Landkreis Konstanz zuständig, Konzilstraße 9, 78462 Konstanz, Telefon +49 7531 36336-0.

Gibt es ein Jobcenter in Stockach?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Konstanz hat in Stockach einen Standort: Standort Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stockach?

Zur Gemeinde Stockach gehören die Postleitzahlen 78333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Konstanz erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17:30 Uhr. Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche zuerst einen Termin..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Konstanz für