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Senden · Landkreis Neu-Ulm · 23.641 Einwohner

Jobcenter für Senden (Neu-Ulm)

Zuständig ist das Jobcenter Neu-Ulm mit Sitz in Neu-Ulm.

Postleitzahlen in Senden: 89250

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Augsburg

Jobcenter Neu-Ulm

Anschrift
Jobcenter Neu-Ulm
Albrecht-Berblinger-Straße 6
89231 Neu-Ulm
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–17 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten unter www.jobcenter.digital.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 731 1759-175
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Senden zuständig?

Für Senden (Landkreis Neu-Ulm) ist das Jobcenter Neu-Ulm zuständig, Albrecht-Berblinger-Straße 6, 89231 Neu-Ulm, Telefon +49 731 1759-555.

Welche Postleitzahlen gehören zu Senden?

Zur Gemeinde Senden gehören die Postleitzahlen 89250. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Neu-Ulm erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–17 Uhr. Bitte nutzen Sie vorrangig die telefonischen und digitalen Kontaktmöglichkeiten unter www.jobcenter.digital..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Neu-Ulm für