Jobcenter-Verzeichnis.org

Pritzwalk · Landkreis Prignitz · 11.866 Einwohner

Jobcenter für Pritzwalk

Zuständig ist das Jobcenter Prignitz mit Sitz in Perleberg. In Pritzwalk gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Pritzwalk: 16928

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Neuruppin

Standort in Pritzwalk

  • Standort PritzwalkFreyensteiner Chaussee 9, 16928 Pritzwalk

Jobcenter Prignitz

Anschrift
Jobcenter Prignitz
Berliner Weg 8
19348 Perleberg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 13:30–18 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen zuerst einen Termin! Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3876 790-285500
Website des Jobcenters
jobcenter-prignitz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Pritzwalk zuständig?

Für Pritzwalk (Landkreis Prignitz) ist das Jobcenter Prignitz zuständig, Berliner Weg 8, 19348 Perleberg, Telefon +49 3876 790-300.

Gibt es ein Jobcenter in Pritzwalk?

Ja. Das Jobcenter Prignitz hat in Pritzwalk einen Standort: Standort Pritzwalk, Freyensteiner Chaussee 9, 16928 Pritzwalk.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pritzwalk?

Zur Gemeinde Pritzwalk gehören die Postleitzahlen 16928. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Prignitz erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 13:30–18 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen zuerst einen Termin! Bei dringenden Anliegen sind wir auch ohne Termin für Sie da..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Prignitz für