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Niefern-Öschelbronn · Enzkreis · 12.402 Einwohner

Jobcenter für Niefern-Öschelbronn

Zuständig ist das Jobcenter Enzkreis mit Sitz in Pforzheim.

Postleitzahlen in Niefern-Öschelbronn: 75223

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Karlsruhe

Jobcenter Enzkreis

Anschrift
Jobcenter Enzkreis
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Sprechzeiten nach Vereinbarung sowie Di 8–12:30 und 13:30–18 Uhr, Do 8–14 Uhr; telefonisch Mo–Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 7231 308-9487
Website des Jobcenters
enzkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Niefern-Öschelbronn zuständig?

Für Niefern-Öschelbronn (Enzkreis) ist das Jobcenter Enzkreis zuständig, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim, Telefon +49 7231 308-9152.

Welche Postleitzahlen gehören zu Niefern-Öschelbronn?

Zur Gemeinde Niefern-Öschelbronn gehören die Postleitzahlen 75223. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Enzkreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Sprechzeiten nach Vereinbarung sowie Di 8–12:30 und 13:30–18 Uhr, Do 8–14 Uhr; telefonisch Mo–Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Enzkreis für