Hüttenberg · Lahn-Dill-Kreis · 10.550 Einwohner
Jobcenter für Hüttenberg
Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Lahn-Dill mit Sitz in Wetzlar.
Postleitzahlen in Hüttenberg: 35625
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Gießen
Kommunales Jobcenter Lahn-Dill
- Anschrift
- Kommunales Jobcenter Lahn-Dill
Eduard-Kaiser-Straße 38
35576 Wetzlar
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 6441 2107-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mo, Di 14–16 Uhr, Do 14–17 Uhr; persönliche Gespräche vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website des Jobcenters
- jobcenter-lahn-dill.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Hüttenberg zuständig?
Für Hüttenberg (Lahn-Dill-Kreis) ist das Kommunales Jobcenter Lahn-Dill zuständig, Eduard-Kaiser-Straße 38, 35576 Wetzlar, Telefon +49 6441 2107-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Hüttenberg?
Zur Gemeinde Hüttenberg gehören die Postleitzahlen 35625. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Kommunales Jobcenter Lahn-Dill erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mo, Di 14–16 Uhr, Do 14–17 Uhr; persönliche Gespräche vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).