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Frankenthal (Pfalz) · Frankenthal (Pfalz) · 48.140 Einwohner

Jobcenter für Frankenthal (Pfalz)

Zuständig ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein. In Frankenthal (Pfalz) gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Frankenthal (Pfalz): 67227

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Speyer

Standort in Frankenthal (Pfalz)

  • Jobcenter in FrankenthalCarl-Theodor-Straße 13, 67227 Frankenthal

Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen

Anschrift
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen
Kaiser-Wilhelm-Straße 52
67059 Ludwigshafen am Rhein
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung; telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 621 59133-444

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Frankenthal (Pfalz) zuständig?

Für Frankenthal (Pfalz) (Frankenthal (Pfalz)) ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen zuständig, Kaiser-Wilhelm-Straße 52, 67059 Ludwigshafen am Rhein, Telefon +49 621 59133-0.

Gibt es ein Jobcenter in Frankenthal (Pfalz)?

Ja. Das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen hat in Frankenthal (Pfalz) einen Standort: Jobcenter in Frankenthal, Carl-Theodor-Straße 13, 67227 Frankenthal.

Welche Postleitzahlen gehören zu Frankenthal (Pfalz)?

Zur Gemeinde Frankenthal (Pfalz) gehören die Postleitzahlen 67227. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr, nur nach Terminvereinbarung; telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen für