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Bad Windsheim · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 12.446 Einwohner

Jobcenter für Bad Windsheim

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim mit Sitz in Neustadt a.d.Aisch. In Bad Windsheim gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bad Windsheim: 91438

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Nürnberg

Standort in Bad Windsheim

  • Standort Bad WindsheimOstring 13, 91438 Bad Windsheim

Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim

Anschrift
Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Hans-Böckler-Straße 3
91413 Neustadt a.d.Aisch
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 9161 8844-677
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bad Windsheim zuständig?

Für Bad Windsheim (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist das Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim zuständig, Hans-Böckler-Straße 3, 91413 Neustadt a.d.Aisch, Telefon +49 9161 8844-885.

Gibt es ein Jobcenter in Bad Windsheim?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim hat in Bad Windsheim einen Standort: Standort Bad Windsheim, Ostring 13, 91438 Bad Windsheim.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Windsheim?

Zur Gemeinde Bad Windsheim gehören die Postleitzahlen 91438. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim für