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Bad Liebenwerda · Landkreis Elbe-Elster · 8.899 Einwohner

Jobcenter für Bad Liebenwerda

Zuständig ist das Jobcenter Elbe-Elster mit Sitz in Herzberg. In Bad Liebenwerda gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Bad Liebenwerda: 04924, 04931

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Cottbus

Standort in Bad Liebenwerda

  • Standort Bad LiebenwerdaBerliner Straße 13A, 04924 Bad Liebenwerda

Jobcenter Elbe-Elster

Anschrift
Jobcenter Elbe-Elster
Lugstraße 4
04916 Herzberg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Do 8–13 Uhr; Di 8–13 und 14–18 Uhr. Mittwoch und Freitag geschlossen, Beratungsgespräche mit vorheriger Terminvereinbarung finden statt!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3535 485-222
Website des Jobcenters
jobcenter-ee.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Bad Liebenwerda zuständig?

Für Bad Liebenwerda (Landkreis Elbe-Elster) ist das Jobcenter Elbe-Elster zuständig, Lugstraße 4, 04916 Herzberg, Telefon +49 3535 4852-00.

Gibt es ein Jobcenter in Bad Liebenwerda?

Ja. Das Jobcenter Elbe-Elster hat in Bad Liebenwerda einen Standort: Standort Bad Liebenwerda, Berliner Straße 13A, 04924 Bad Liebenwerda.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Liebenwerda?

Zur Gemeinde Bad Liebenwerda gehören die Postleitzahlen 04924, 04931. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Elbe-Elster erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Do 8–13 Uhr; Di 8–13 und 14–18 Uhr. Mittwoch und Freitag geschlossen, Beratungsgespräche mit vorheriger Terminvereinbarung finden statt!.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Elbe-Elster für