Jobcenter-Verzeichnis.org

Hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Zuständig für 7 Bezirke. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Raboisen 28
20095 Hamburg
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Erreichbarkeit
ServiceCenter telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr. Persönliche Beratung an den Standorten nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten je Standort.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
team-arbeit-hamburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter team.arbeit.hamburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter team.arbeit.hamburg?

Anschrift: Raboisen 28, 20095 Hamburg. Telefon: +49 40 2485-1444. Erreichbarkeit: ServiceCenter telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr. Persönliche Beratung an den Standorten nach Terminvereinbarung; Öffnungszeiten je Standort.. E-Mail: team-arbeit-hamburg@jobcenter-ge.de.

Hat das Jobcenter team.arbeit.hamburg weitere Standorte?

Ja, 29 weitere Standorte: Standort Altona, Hamburg; Standort Barmbek, Hamburg; Standort Bergedorf, Hamburg; Standort Billstedt, Hamburg; Standort Bramfeld, Hamburg; Standort Eimsbüttel, Hamburg und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter team.arbeit.hamburg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter team.arbeit.hamburg.