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Saarland

Mietobergrenze Jobcenter Merzig-Wadern

Für eine Person erkennt das Jobcenter Merzig-Wadern eine Bruttokaltmiete von 560,00 € bis 650,00 € als angemessen an, für zwei Personen 651,00 € bis 747,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Tabelle „Bruttokaltmiete“ (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten); die Tabelle weist Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten und Bruttokaltmiete getrennt aus. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Landkreis Merzig-Wadern (mit den Daten zum Zensus 2022; aktualisierte Fassung), Tab. 4: Kostenobergrenzen der Unterkunft in Euro nach Vergleichsraum und Wohnungsgröße, Zeile „Bruttokaltmiete“ (Stichtag 30.11.2023).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personenjede weitere
Region APerl560,00 €684,00 €766,00 €1.178,00 €+ 173,00 €
Region BMerzig650,00 €747,00 €847,00 €941,00 €+ 117,00 €
Region CMettlach, Losheim am See, Beckingen, Wadern, Weiskirchen599,00 €651,00 €712,00 €803,00 €+ 132,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Region A840,00 €1.026,00 €1.149,00 €1.767,00 €
Region B975,00 €1.120,50 €1.270,50 €1.411,50 €
Region C898,50 €976,50 €1.068,00 €1.204,50 €

Quelle: Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Landkreis Merzig-Wadern (mit den Daten zum Zensus 2022; aktualisierte Fassung), Tab. 4: Kostenobergrenzen der Unterkunft in Euro nach Vergleichsraum und Wohnungsgröße, Zeile „Bruttokaltmiete“ (Stichtag 30.11.2023). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Merzig-Wadern.

So lesen Sie die Werte

  • Tabelle „Bruttokaltmiete“ (Nettokaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten); die Tabelle weist Nettokaltmiete, kalte Betriebskosten und Bruttokaltmiete getrennt aus.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 95 m², jede weitere Person 15 m².
  • Der Landkreis veröffentlicht die Tabelle auf der Seite des Gutachterausschusses als Bild; das Jobcenter verweist dort auf die aktuellen Richtwerte. Die Tabelle weist Haushaltsgrößen von 1 bis 4 Personen und einen Betrag je weiterer Person aus. Ein Gültigkeitsdatum nennt die Seite nicht (Stichtag der Erhebung: 30.11.2023).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Merzig-Wadern sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 560,00 € bis 650,00 €, für zwei Personen 651,00 € bis 747,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für den Landkreis Merzig-Wadern (mit den Daten zum Zensus 2022; aktualisierte Fassung), Tab. 4: Kostenobergrenzen der Unterkunft in Euro nach Vergleichsraum und Wohnungsgröße, Zeile „Bruttokaltmiete“ (Stichtag 30.11.2023).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

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